- Was ist bei der Warenübernahme zu beachten?
- Was muss ich bei der Auslieferung beachten?
- Ist ein fixer Liefertermin möglich?
- Mit welcher Lieferzeit muss ich rechnen?
- Kann man die Biohort Kartons alleine tragen?
- Garantiebedingungen Biohort
Für eine korrekte Warenübernahme beachten Sie bitte:
- Kontrollieren Sie die Anzahl der Packstücke und die Richtigkeit von Farbe und Größe sowie jeden Karton auf außen sichtbare Transportschäden. Sollten Sie Unregelmäßigkeiten feststellen, vermerken Sie diese unbedingt am Speditionsübernahmeschein oder im digitalen Unterschriftenfeld ("Ware beschädigt", "beschädigt", "Karton fehlt").
- Der Fahrer muss Ihnen dazu ausreichend Zeit geben und die Beanstandung mit seiner Unterschrift (inkl. LKW-Kennzeichen) bestätigen.
- Nehmen Sie bitte auch beschädigte Packstücke an!
- Biohort wird Ihnen in der Regel, nach Prüfung der Fakten, die beschädigten Teile kostenfrei und unverzüglich nachliefern.
- Bitte melden Sie uns jegliche Unregelmäßigkeit bei der Warenübernahme innerhalb von drei Werktagen mit Fotos per Mail an kundenservice@gartenwelt-chemnitz.
Biohort liefert direkt zu der von Ihnen gewünschten Lieferadresse. Abhängig vom Gewicht bzw. der Größe der Ware erfolgt die Lieferung mit Paketdienst oder Spedition. Bei Anlieferung durch den Paketdienst (FreizeitBox 100 / 130, Paket-Box bzw. kleineres Zubehör) erfolgt die Zustellung OHNE vorheriges Aviso.
Bei Anlieferung durch die Spedition werden Sie von dieser kontaktiert, sobald die Ware im Auslieferungsdepot angekommen ist. Sie müssen die Zustellung auf einen der beiden darauf folgenden Werktage festlegen. Die Transportverpackung (auch eventuelle Holzverschläge) verbleibt beim Empfänger und wird nicht von der Spedition retour genommen – ausgenommen davon sind tauschpflichtige Europaletten. Bei Speditionsanlieferung ("frei Bordsteinkante") bitte unbedingt Ihre Telefonnummer angeben, unter welcher Sie tagsüber erreichbar sind.
Beachten Sie bitte, dass für eine Speditionsanlieferung folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:
- Mindestbreite der Straße 3 Meter
- Durchfahrtshöhe 4 Meter
- Straße muss mit einem 38t-LKW befahrbar sein
- Wendemöglichkeit muss vorhanden sein
Grundsätzlich können Sie eine fixe Lieferwoche (Kalenderwoche) vereinbaren. Bitte geben Sie dies gleich bei der Bestellung bekannt. Beachten Sie jedoch, dass zwischen Bestellung und gewünschter Lieferwoche mindestens 6 Wochen liegen müssen.
Biohort Standardprodukte werden in der Regel innerhalb von 5 Wochen ab Auftragsklarheit geliefert. Eine Hausverlängerung des Gerätehauses Europa wird innerhalb von ca. 6 – 8 Wochen geliefert.
Aufgrund der Größe und des Gewichts empfehlen wir, dass die Kartons von mindestens zwei Personen getragen werden. Bitte beachten Sie, dass der Fahrer der Spedition nicht verpflichtet ist, die Ware auf den Bauplatz zu transportieren.
Garantiebedingungen
Nachstehende Bedingungen gelten unter Ausschluss von allgemeinen Bedingungen des Käufers für alle unsere, auch zukünftige Lieferungen und Leistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung und gelten im Zweifel nur für den konkret vereinbarten Fall.
1. Dauer und Beginn der Garantie:
a) Die Garantie für Biohort-Produkte wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.
b) Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Durch etwaige Ersatzlieferungen tritt keine Verlängerung der Garantiedauer ein.
2. Voraussetzungen für die Garantie:
a) Das Biohort-Produkt wurde von einem Biohort-Vertriebspartner erworben.
b) Der Zusammenbau / Aufbau erfolgte fachgerecht gemäß der beiliegenden Zusammenbauanleitung.
c) Das Biohort-Produkt wurde zum Verstauen von Gartengeräten, Gartenmöbel, Fahrrädern etc. und nicht zweckfremd verwendet.
d) Das Biohort-Produkt ist im Besitz des Erstkäufers und wurde nicht demontiert und wieder aufgebaut.
3. Inhalt und Umfang der Garantie:
a) Die Garantie erstreckt sich auf Durchrosten von Blechteilen und auf Teile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Diese Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert.
b) Die Kosten für den Ausbau, den Einbau sowie für den Transport übernehmen wir nicht. Ausgewechselte Teile gehen wahlweise in unser Eigentum über oder sind vom Kunden zu entsorgen.
c) Für eventuelle Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.
4.Einschränkungen der Garantie:
a) Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, welche zurückzuführen sind auf:
- Transportschäden (dafür haftet der Spediteur - bitte unverzügliche Meldung)
- fremde Einwirkung oder Leistung, außerordentliche Naturerscheinungen (z.B. Hagel)
- allgemeine Montagefehler
- Fundamentierungsfehler, mangelnder Wasserablauf im Bodenprofilbereich
- ungeeigneter Aufstellungsort und/oder fehlende Verankerung
- Lackschäden und Kratzer, welche nicht unverzüglich ausgebessert wurden
- Wartungsfehler (z.B. nicht ölen/fetten des Zylinderschlosses und der Scharniere)
- überhöhte Umgebungsfeuchtigkeit oder aggressive Umgebungsstoffe (z.B.: salzwasserhaltige und/oder sandhaltige Umgebungsluft, aggressive und scheuernde Reinigungsmittel, Streusalz, Düngemittel und sonstige chemische Stoffe)
- Verschleiß (z.B. Zylinderschloß)
- Farbveränderungen, da sich Farbstoffe im Laufe der Zeit verändern können
Für Gummi- und Kunststoffteile gilt nur die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
b) Unbeschadet der vorangegangenen Bestimmungen sind Korrosions-/Rostschäden an Biohort-Produkten, welche innerhalb einer Entfernung von bis zu 300 Meter zur Meeresküste platziert sind, von der Garantie ausgeschlossen.
c) Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn der Mangel nicht unverzüglich nach Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht und nachgewiesen wird.
5. Sonstiges:
Erfüllungsort für alle sich aus Garantieverpflichtungen ergebenden Verbindlichkeiten ist A-4120 Neufelden.
Weitere Rechte kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrechte. Im übrigen gelten für die Garantieleistung die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten entsprechend.